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PLANUNG für Umbauten, Neuprojekte, Sanierungstätigkeiten, BauKG und Bauleitung

BauKG

BauKG mit allen notwendigen Unterlagen wie SigePlan, Baustellenprotokolle wöchentlich, Fotodokumentationen (notwenig bei all vorher genannten Tätigkeit)

Die Koordination von Bauarbeiten wird im BauKG (Bauarbeitenkoordinationsgesetz BGBl. I 37/1999) sowie im § 8 ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz BGBl. Nr 450/1994) geregelt.

Das BauKG soll durch Koordinierung bei Vorbereitung und Durchführung von Bauarbeiten die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen erhöhen. Erreicht soll dies dadurch werden, dass zum Beispiel gemeinsame Sicherheitseinrichtungen wie Gerüste oder Geländer so ausgebildet werden, dass sie zum Schutz von Arbeitnehmer/innen von verschiedenen Arbeitgeber/innen geeignet und im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (neben anderen Maßnahmen) festgelegt werden.

Verantwortlich für die Umsetzung sind die Bauherren bzw. Projektleiter/innen und (beschränkt auf die jeweiligen Bauphasen) für ihren Aufgabenbereich die Koordinator/innen.

Bauleitung

Bauleitung für Um- und Neubauten als auch Sanierungen (Erstellen von Ausschreibungen, Vergabe von Gewerken, Bauleitung vor Ort – täglich, Rechnungskontrolle usw.)